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   LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11   

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LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11 (https://dejure.org/2013,75319)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.05.2013 - L 4 R 684/11 (https://dejure.org/2013,75319)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - L 4 R 684/11 (https://dejure.org/2013,75319)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Die Begrenzung der Entgeltpunkte sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschlüsse vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 und 1 BvR 2477/06) verfassungsgemäß.

    Vielmehr konnte er sich damit begnügen, die Betroffenen in dem Maße zu begünstigen, wie sie nicht bereits zuvor aus eigenen Kräften (sei es mit freiwilligen Beiträgen oder mit Pflichtbeiträgen aufgrund Beschäftigung) die Beitragsbemessungsgrenze ausgeschöpft hatten (zum Ganzen vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R).

    Dieser Bewertung hat sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 12.12.2006 (a.a.O.) mit nahezu identischer Begründung angeschlossen.

    Schließlich hat sich bereits der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 12.12.2006, a.a.O., mit der in Bezug genommen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt und anhand weiterer, jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alterssicherung der Landwirte (Beschluss vom 9.12.2003 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 2) dargestellt, dass eine eigenständige Berücksichtigung des generativen Beitrags in der Rentenversicherung verfassungsrechtlich nicht geboten sei, solange die Erziehungsleistung in der Rentenversicherung nicht völlig unberücksichtigt bleibe (z.B. im Rahmen der Erfüllung der Wartezeit).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Beitragsregelungen, die Personen mit und ohne Kinder gleich behandeln, ist der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (vgl. BVerfGE 103, 242, 258).

    Soweit die Klägerin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.2001 (SozR 3-3300 § 54 Nr. 2) verweist, vermag der Senat nicht zu erkennen, inwiefern die dort aufgestellten Grundsätze die hier strittige Frage der Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten und sonstige Beitragszeiten auf die Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI beeinflussen könnten.

  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 858/03

    Eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Die Begrenzung der Entgeltpunkte sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschlüsse vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 und 1 BvR 2477/06) verfassungsgemäß.

    Sämtliche gegen diese Urteile eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden mit Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03, juris; 1 BvR 2477/06 und 1 BvR 781/07) nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung des/r jeweiligen Beschwerdeführers/in in seinem/ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung nicht ersichtlich sei.

  • SG Neubrandenburg, 11.09.2008 - S 4 RA 152/03

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Das Sozialgericht Neubrandenburg habe mit Beschluss vom 11.9.2008 (S 4 RA 152/03) ein diese Frage betreffendes Verfahren aus gesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weshalb das Ruhen des Verfahrens beantragt werde.

    Der Senat sieht auch unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 11.9.2008 (S 4 RA 152/03), der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.11.2009 (1 BvL 9/08) als unzulässig zurückgewiesen wurde, was zu einer erneuten, bislang nicht verbeschiedenen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geführt hat (Vorlagebeschluss vom 12.1.2012, S 4 RA 152/03, juris), keinen Anlass für eine von der bisherigen höchstrichterlichen Wertung abweichenden Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit.

  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvL 9/08
    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25.11.2009 (1 BvL 9/08) die Vorlage als unzulässig zurückgewiesen hatte, hielt die Klägerin jedoch an ihrem Widerspruch fest.

    Der Senat sieht auch unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 11.9.2008 (S 4 RA 152/03), der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.11.2009 (1 BvL 9/08) als unzulässig zurückgewiesen wurde, was zu einer erneuten, bislang nicht verbeschiedenen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geführt hat (Vorlagebeschluss vom 12.1.2012, S 4 RA 152/03, juris), keinen Anlass für eine von der bisherigen höchstrichterlichen Wertung abweichenden Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit.

  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 2477/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Die Begrenzung der Entgeltpunkte sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschlüsse vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 und 1 BvR 2477/06) verfassungsgemäß.

    Sämtliche gegen diese Urteile eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden mit Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03, juris; 1 BvR 2477/06 und 1 BvR 781/07) nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung des/r jeweiligen Beschwerdeführers/in in seinem/ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung nicht ersichtlich sei.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Aus der in Art. 6 Abs. 1 GG getroffenen Wertentscheidung zugunsten von Ehe und Familie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich lediglich eine allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich, nicht aber eine konkrete Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist; vielmehr besteht insoweit grundsätzlich eine Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 87, 1, 35 f, 40 = SozR 3-5761 Allg. Nr. 1).

    Aus dieser Norm können für Sachverhalte, die - wie hier - nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (BVerfGE 87, 1, 41; 94, 241, 259).

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Aus dieser Norm können für Sachverhalte, die - wie hier - nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (BVerfGE 87, 1, 41; 94, 241, 259).

    Dies war der Tatsache geschuldet, dass die vorherigen Regelungen zur Bewertung von Kindererziehungszeiten vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.3.1996, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5) für mit Art. 3 GG unvereinbar gehalten worden waren.

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Schließlich hat sich bereits der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 12.12.2006, a.a.O., mit der in Bezug genommen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt und anhand weiterer, jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alterssicherung der Landwirte (Beschluss vom 9.12.2003 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 2) dargestellt, dass eine eigenständige Berücksichtigung des generativen Beitrags in der Rentenversicherung verfassungsrechtlich nicht geboten sei, solange die Erziehungsleistung in der Rentenversicherung nicht völlig unberücksichtigt bleibe (z.B. im Rahmen der Erfüllung der Wartezeit).
  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11
    Mit der Verfassungsmäßigkeit dieses neuen Systems zur Bewertung von Kindererziehungszeiten hat sich der 4. Senat des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 17.12.2002 (a.a.O.), vom 30.1.2003 (B 4 RA 47/02, juris) und 18.5.2006 (SozR 4-2600 § 70 Nr. 1) dezidiert auseinandergesetzt und die hier strittigen Normen als verfassungsgemäß beurteilt.
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten - Begrenzung der

  • BSG, 31.08.2012 - B 12 R 57/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 792/10
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R

    Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit

  • LSG Sachsen, 14.11.2017 - L 4 R 451/17

    Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für

    Das Gericht folgt nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken des Sozialgerichts Neubrandenburg bzgl. der streitigen Regelung und schließt sich der überzeugenden Begründung des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 13. Mai 2013 - L 4 R 684/11 -, nicht bei juris veröffentlicht) an:.

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25.11.2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

  • LSG Sachsen, 22.08.2017 - L 4 R 744/16

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer

    Insofern schließt sie sich der überzeugenden Begründung des Sächsischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 13.05.2013 - L 4 R 684/11 - entsprechend an: "[ ] Mit der in § 70 Abs. 2 SGB VI erfolgten Bewertung von Kindererziehungszeiten werden kindererziehende Versicherte durchschnittsverdienenden Beitragszahlern in der leistungsrechtlichen Bewertung gleichgestellt, wenngleich sie keinen Geldbeitrag, sondern eine Erziehungsleistung erbringen, die naturgemäß - und anders als ein Geldbeitrag - in ihrer "Last" nicht beschränkt werden kann.

    Die bundesverfassungsgerichtliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 287/14 (gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulas-sungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) wurde mit Beschluss des BVerfG vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.
  • LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 4 R 321/17
    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.
  • LSG Sachsen, 24.10.2017 - L 5 R 425/17

    Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für

    Die bundesverfassungsgerichtliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 287/14 (gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen LSG vom 13. Mai 2013 im Verfahren L 4 R 684/11) wurde mit Beschluss des BVerfG vom 16. Dezember 2016 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • LSG Sachsen, 07.12.2017 - L 4 R 474/17

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.
  • LSG Sachsen, 10.10.2017 - L 5 R 415/17

    Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für

    Die bundesverfassungsgerichtliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 287/14 (gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen LSG vom 13. Mai 2013 im Verfahren L 4 R 684/11) wurde mit Beschluss des BVerfG vom 16. Dezember 2016 nicht zur Entscheidung angenommen.
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